Die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die Gesellschaft soll hierzu Beiträge zur Verhinderung und Beseitigung von Armut, Obdach- und Wohnungslosigkeit leisten. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Betreuung und Beratung in Fällen von Armut und Unterversorgung, b) Bereitstellung und Einsatz von personellen und sachlichen sowie finanziellen Mitteln, um obdach- und wohnungslosen Menschen in Wohnungsnot und Armut zu helfen. (3) Die Gesellschaft sieht sich dem diakonisch-missionarischen Auftrag des Evangeliums verpflichtet. (4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mitglied eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege zu werden, wie z. B. dem Diakonischen Werk Hamburg - Landesverband der Inneren Mission e.V. -. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Erfüllungsgehilfen i. S. v. § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen. (6) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft besteht nicht.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Sozialwesen
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