Zweck der Stiftungsgesellschaft ist die schnelle und unbürokratische Unterstützung von Mitarbeitern der CCE AG und der Coca-Cola GmbH, die sich aufgrund unverschuldeter Ereignisse in finanziellen Notsituationen befinden und die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 oder 2 Abgabenordnung erfüllen. Dabei sollen Mitarbeiter der CCE AG und der Coca-Cola GmbH, sofern keine wirtschaftliche Bedürftigkeit i. S. d. Sozialgesetzbuches besteht, im Rahmen des § 53 Nr. 1 AO durch die Gewährung von Sachleistungen unterstützt werden. Dabei soll die betreuende Fürsorge im Vordergrund stehen, wie z. B. Krankenbetreuung, Pflege, medizinische Versorgung etc., oder im Falle von Naturkatastrophen Unterkunft, Notversorgung etc. Eine Unterstützung durch Geldmittel soll nur dann erfolgen, wenn wirtschaftliche Bedürftigkeit gem. § 53 Nr. 2 AO i. V. m. dem Sozialgesetzbuch besteht.
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Sozialwesen
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