Kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB sowie als registrierte Verwalterin von qualifizierten Risikokapitalfonds im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF ("Spezial-AIF" beinhaltet hier und im Folgenden qualifizierte Risikokapitalfonds im Sinne der EuVECA-VO). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z. B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und/oder nach der GewO. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht.
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