I.) Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes bzw. anderer Vermittlungshemmnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft erfüllt mit der Verwirklichung ihres Satzungszwecks eine kirchlichdiakonische karitative Aufgabe. Sie betätigt sich in der Bindung an das Evangelium in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie in Achtung der Menschenwürde. II.) Die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. III.) Das planmäßige Zusammenwirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit den ebenfalls gemäß §§ 52 ff AO als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften des Unternehmensverbunds \"Heilpädagogische Hilfe Osnabrück\", dazu gehörend die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH, die Osnabrücker Werkstätten gGmbH, die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Wohnen gGmbH und die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Kindheit und Jugend gGmbH, die OSNA-lnteg gGmbH sowie der Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. als Konzernspitze, verwirklicht. IV.) Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/oder betreiben. Sie kann ebenfalls Einrichtungen und Angebote gründen und/oder betreiben, die der fachlichen Weiterentwicklung der Arbeit dienen.
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