Förderung der Forschung und Fortbildung in den Bereichen der Zahnmedizin und Zahntechnik unter Einbeziehung diagnostischer und therapeutischer Methoden. Zur Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere die Publikation von Forschungsergebnissen in Fachzeitschriften, aber auch in sonstigen Medien, die Veranstaltung wissenschaftlicher Seminare und Vorträge, die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Unterstützung gemeinnütziger Institutionen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen vermögen, und die Verwirklichung von Vorhaben im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke, welche das Kuratorium der Gesellschaft für geeignet ansieht. Die Gesellschaft wird den Gesellschaftszweck gem. Abs.(1) durch eigene Aktivitäten erfüllen, aber auch andere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art unterstützen, sofern die privatrechtlichen Einrichtungen als gemeinnützig anerkannt sind. Wie der Gesellschaftszweck im Einzelnen zu erreichen ist, bestimmt, soweit der Gesellschaftsvertrag Beschränkungen nicht enthält, das Kuratorium. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung darf dadurch nicht gefährdet werden.
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