Schaffung und Unterhaltung von Hilfsmöglichkeiten für Personen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten einer Teilnahme am öffentlichen Leben entgegenstehen, zu fördern. Dies gilt insbesondere für Hilfsmaßnahmen bei psychisch kranken Menschen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird die Gesellschaft Beschäftigungsprojekte für den vorgenannten Personenkreis schaffen sowie die allgemeine soziale Betreuung dieser Beschäftigten übernehmen. Die Gesellschaft betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne von Diakonie und Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der Kirchen. Die Gesellschaft erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder als solche erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchen im Rheinland (und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland) und des Bundesverbandes der Körper- und Mehrfachbeschädigten Düsseldorf e.V. angeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft kann ihre Mittel wahlweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden. Kein Gesellschafter darf Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
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