Anschaffung, Errichtung und Verwaltung von Gegenständen für Zwecke der Durchführung von Miet-, Pacht-, Leasing- und Kaufgeschäften, insbesondere im Bereich des Erwerbs von Grundstücken, Rechten an Grundstücken sowie beweglichen Sachen, der Errichtung von Gebäuden sowie der Verwertung und kommerziellen Nutzung dieser Grundstücke, Rechte, Gebäude und beweglichen Sachen, insbesondere durch Vermietung (Leasing), sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Neben- und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmit-telbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Im Rahmen ihres Unternehmensgegenstands nach Abs. (1) (eins) kann die Gesellschaft auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten oder vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Gegenstand des Unternehmens sind nicht Tätigkeiten, die gemäß § 34 c Gewerbeordnung einer behördlichen Erlaubnis bedürfen; insbesondere nicht Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten. Der Betrieb von Geschäften, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind, ist ausgeschlossen.
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