Wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und private Haushalte. Die Beratungsdienstleistungen können von der Gesellschaft als Honorarberatung erbracht werden. Die Gesellschaft kann ferner Finanzpläne für Unternehmen und private Haushalte erstellen. Die Gesellschaft kann die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen betreiben. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Ferner kann die Gesellschaft die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen, Produkten der betrieblichen und/oder privaten Altersversorgung, Darlehen oder Girokonten im Rahmen des § 34c Abs. 1 Nr. 1a GewO vornehmen und als Versicherungsmaklerin tätig werden.
Unternehmensberatung
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