Betrieb einer Immobiliengesellschaft im Wege eines geschlossenen Fonds. Deren Geschäftsgegenstand ist insbesondere der Handel mit sowie der Erwerb, die Bebauung und die Nutzung von Gewerbe- und Geschäftsgrundstücken. Zum Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft gehören auch alle mit dem vorstehenden Gegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder nach § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen. Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige ausdehnen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung innerhalb gleicher oder ähnlicher Gesellschaften zu übernehmen, insbesondere die Vertretung und Geschäftsführung in der zu gründenden Kommanditgesellschaft in Firma ICC Grundstücksfonds Vier GmbH & Co. KG.
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