Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung; Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Veräußerung von Wohnungen an Genossenschaftsmitglieder darf eine Quote von 15 % des Gesamtwohnungsbestandes der Wohnungsgenossenschaft "Einheit" eG Chemnitz nicht übersteigen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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