Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im gastronomischen Bereich, im Hinblick auf Einzelhandelsgeschäfte sowie im Veranstaltungsbereich und mit den vorgenannten Bereichen in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, sofern diese nicht erlaubnispflichtig sind. Es kann selbst ein Einzelhandelsgewerbe betrieben werden. Weiter ist Gegenstand die Organisation und Veranstaltung größerer Festivitäten in Deutschland, Schweiz und Österreich aber auch darüber hinaus. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung, Umsetzung und Koordination diverser Kulturveranstaltungen und Konzerte. Zu diesem Zweck können Künstler gebucht werden. Dies umfasst auch die Organisation des Transportes und der Unterbringung der Künstler vor und/oder nach der Veranstaltung sowie die Verpflegung während der Veranstaltungen. Die Gesellschaft darf auch Künstler unter Vertrag nehmen und künstlerische Werke, die mit oder von den Künstlern erschaffen wurden, bewerben und vertreiben. Ebenso umfasst sind die Organisation, Planung und Durchführung von privaten Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstage oder Hochzeiten genauso wie von Firmenfeiern wie Jubiläen, Eröffnungen, Produktpräsentationsveranstaltungen oder Weihnachtsfeiern. Darüber hinaus kann zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks eigenes Veranstaltungsequipment angeschafft und dieses auch an Drittveranstalter vermietet werden. Ebenso kann Merchandise- sowie Marketingmaterial entworfen und vertrieben werden, um die selbst durchgeführten oder auch Fremdveranstaltungen zu bewerben. Die Gesellschaft kann auch beratende und organisatorische Hilfestellungen bei Drittveranstaltern leisten. Weiter erbringt die Gesellschaft gastronomische Dienstleistungen.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.