1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, die Familie in ihren vielfältigen Formen zu unterstützen und zu fördern. 2. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Angebote der Familienbildung und der Familienförderung sowie weitere Angebote aus dem Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft betreibt und unterhält ferner Angebote mit anderen Anbietern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Evangelischen Kirchengemeinden und Kindertageseinrichtungen im Bereich des Evangelischen Kirchenkreises Münster. 3. Einen besonderen Auftrag sieht die Gesellschaft in der Bildungsarbeit für Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zum Unternehmensverbund "Diakonie Münster" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen aller Art sowie durch Nutzungsüberlassungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören die Finanz- und Personalbuchhaltung, lT-Dienstleistungen sowie Managementleistungen des Vereins Diakonie Münster e.V. als regionaler Spitzenverband. 5. Die in Ziffer 1 genannten Zwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum Unternehmensverbund ,,Diakonie Münster" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen, die vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung oder Unterstützung der vorgenannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/oder betreiben.
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