(1) Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Personen i. S. d. § 52 Nr. 10 AO, der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene sowie der Kriminalprävention. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Angeboten im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere a. Förderung von Bildung und Erziehung insbesondere durch die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der beruflichen Ausbildung und beruflichen Weiterbildung, soweit diese nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher oder von Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträgern oder Unfallkassen gesetzlich gefördert werden, wie zum Beispiel: individuelles Bewerbungsmanagement und Durchführung von Arbeitsgelegenheiten für Lanzeitarbeitsarbeitslose sowie deren Qualifizierung in Unterrichtsgruppen zur Vorbereitung auf Ausbildungs- und Qualifizerungsabschlüsse. b. Förderung der Hilfe für Behinderte durch die unter a. beschriebenen Tätigkeiten besonders ergänzt und gestaltet für Benachteiligte im Sinne der Jugend- und Sozialhilfe nach SGB VIII, SGB XII, insbesondere alle Maßnahmen im Rahmen der Inklusion (gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung). c. Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch das Betreiben von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen nach SGB VIII, wie zum Beispiel: das Erbringen von sozialpädagogischer Familienhilfe (ambulant) sowie das Betreiben von betreuten Tages-(teilstationär) und Wohngruppen (stationär). d. Förderung der Jugend- und Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Hilfe für Personen i. S. d. § 52 Nr. 10 AO und für ehemalige Strafgefangene durch die Erbringung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, soweit diese nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher gesetzlich gefördert werden, wie zum Beispiel: Durchführen ambulanter Betreuungsangebote wie andere Verrichtungen (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, 24-Stunden-Versorgung, Schuldnerberatung, Suchtberatung) für Jugendliche sowie Personen im Sinne des § 53 AO (z. B. Obdachlose, die z. T. ehemalige Strafgefangene sind), die Unterhaltung (was, die Anmietung von Wohnraum und dessen zur Verfügung-Stellen umfasst) von betreuten und unbetreuten Wohnformen für den zuvor genannten Personenkreis sowie die Unterhaltung von betreuten Wohnformen für Flüchtlinge. e. Förderung von Bildung und Erziehung insbesondere durch die Betreuung von Schülern an öffentlichen Schulen oder an diesen gleichgestellten Schulen selbst wie zum Beispiel: Übernahme der Betreuung in Ganztagsschulen samt Hausaufgabenhilfe sowie separate Hausaufgabenhilfe in Kleingruppen. f. Die Durchführung von sozialen Trainingskursen, soweit diese öffentlich gefördert werden (Sozialgesetzbücher, Justiz, Schule), wie zum Beispiel: Anti-Gewalt-Training, Anti Aggressions-Training etc. (3) Daneben ist die Gesellschaft berechtigt, Betriebe zu erwerben oder zu gründen, soweit diese die Zwecke des Abs. 2 unmittelbar fördern, wie zum Beispiel den Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes zur Durchführung von geförderten Eingliederungsmaßnahmen nach Abs. 2 a dieser Bestimmung.
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