Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). sowie die selbstlose Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Einzel- und Gruppenförderung von Menschen mit und ohne Behinderung mit Pferden, Ausbildung von Pferden für die Zusammenarbeit mit Menschen, Aufklärung und Bereitstellung von Informationsmaterial zum Thema Förderung von Menschen mit Pferden. Die Zusammenarbeit von Mensch und Pferd kann insbesondere (aber nicht nur), bei beeinträchtigten Personen jeden Alters zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls führen und kann dazu beitragen, dass u.a. das Balancegefühl und die Konzentrationsfähigkeit gestärkt und die Feinmotorik weiterentwickelt wird. Der gesamte positive Einfluss von Pferden auf Menschen kann im Ergebnis zu mehr Gesundheit, Wohlbefinden und Eigenständigkeit führen und kann damit einen nachhaltigen positiven Effekt auf das weitere Leben des Einzelnen leisten. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
Pferdezüchter
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