1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist neben der Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugend und Altenhilfe, c) die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch Information, Beratung und Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung (Präventionsarbeit), b) Jugendarbeit und Jugendhilfe insbesondere durch die Zurverfügungstellung einer Notfallunterkunft für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen und die Aufnahme in ein familiäres Umfeld(Notfallhilfe), c) Maßnahmen zum Abbau von Isolation, Anonymität und Ausgrenzung von behinderten, alten, kranken und anderen Menschen am Rande der Gesellschaft insbesondere durch integrative Wohnformen, d) Geistliche Wohngemeinschaften, die jungen Menschen einen gemeinsamen Lebens- und Glaubensraum bieten, um der Vereinzelung und Vereinsamung entgegenzuwirken und in den Grundvollzügen des Glaubens zu wachsen, e) Integrative Wohngemeinschaften, welche insbesondere den Einstieg junger Menschen mit Migrationshintergrund in eine Ausbildung fördern, beispielsweise für Auszubildende in der Altenhilfe, f) Errichtung und Unterhaltung eines niederschwelligen Nachbarschaftscafes zur Inklusion und Integration von benachteiligten Menschen in eine Beschäftigung, g) die mildtätige Unterstützung in persönlichen Härtefällen, h) religiöse Betreuungs- und Bildungsangebote - insbesondere korrespondierend mit a) - f) - in Präsenz und über elektronische Kommunikationsformen sowie die Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, Betreuungs- und Bildungsangeboten, i) die Pflege und Förderung von internationalen Kontakten und Projekten im In- und Ausland, um christliche Solidarität mit der Kirche in anderen Ländern zu praktizieren und die Einheit der Christen zu fördern, j) die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung oder Förderung von Benefizveranstaltungen, k) eigene Publikationen jeglicher Art und Verbreitungswege sowie die Förderung von Publikationen, die der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, l) die Bereitstellung von Zuschüssen, Räumlichkeiten, Beratung und Infrastruktur zur Entwicklung und die anschließende Durchführung weiterer Projekte zur Verfolgung der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke, sowie alle anderen Maßnahmen, die geeignet sind, die hier genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. l AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. 6. Im Rahmen des nach § 58 Ziffern 3,4 und 5 AO steuerrechtlich Zulässigen kann die Gesellschaft eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterstützen. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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