Gesellschaft verfolgt die gemeinnützige Förderung der Allgemeinheit auf den Gebieten der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur sowie der Wohlfahrtspflege. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirktlicht durch den Betrieb des Weiterbildungszentrums "Alanus Werkhaus" mit Angeboten zur künstlerischen und beruflichen Weiterbildung einschließlich der Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten für Seminarteilnehmer und Dozenten im Gästehaus sowie der Bewirtung von Seminarteilnehmern und Dozenten nach Maßgabe des § 68 Nr. 8 AO; die Bewirtung von Studierenden und Personal der Alanus Hochschule in einer Mensa für Studierende und einer Cafeteria für Studierende nach Maßgabe des § 66 AO; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe durch eine andere Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Gesellschaft regelt ihren Geschäftsbetrieb auf der Grundlage des geltenden Rechts des Landes NRW. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahme berechtigt, die zur Erreichung des erwähnten Gesellschaftszweckes notwendig erscheinen. Sie darf zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen oder neue Gesellschaften errichten bzw. miterrichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft darf zur Verfolgung der satzungsgemäßen Zwecke weitere Bildungswerke einrichten.
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