Verwaltung eigenen Vermögens ausschließlich durch Erwerb, Bebauung und Vewaltung von in der Bundesrepublik Deutschland, einem Staat des EWR oder Vollmitgliedstaat der OECD belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten Insbesondere sind Vermietung und Verpachtung zulässig sowie diese Zwecke unterstützende Nebentätigkeiten, wobei jedwede gewerbliche Tätigkeit untersagt ist. Die Gesellschaft darf Anteile an anderen Gesellschaften erwerben, jedoch nur, wenn diese anderen Gesellschaften mindestens denselben Beschränkungen ' des Gesellschaftszwecks wie die Gesellschaft selbst unterliegen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die auch ein Versicherer selbst vornehmen darf und die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen, sofern diese nicht dazu führen, dass die Gesellschaft nicht mehr als lmmobilienuntemehmen im Sinne der AnlV in der jeweils geltenden Fassung qualifiziert. ".
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