Förderung 1. von Bildung und Erziehung, 2. der Jugendhilfe, 3. der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Diese Zwecke sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: a) bei der Förderung der Bildung und Erziehung, durch die Durchführung von regelmäßigen und fortlaufenden Sprachkursen, vorwiegend für Personen, die einen türkischen oder kurdischen Migrationshintergrund vorweisen und mit Sprachkursen für ukrainische Kinder und Erwachsene. Die Durchführung eines wöchentlichen Eltern-Sprach-Café in den Räumen der Gesellschaft. Durch das Eltern-Sprach-Café sollen verschiedenste Kulturen und Menschen angesprochen werden, die sich dort verorten, austauschen, vernetzen, um vorhandene Hemmschwellen abzubauen und sich weiterer Hilfe anzunehmen. Regelmäßige Angebote von STEP Kursen für Eltern, welche die Erziehungskompetenz nachhaltig stärken sollen. Themennachmittage und Fortbildungen zu Themen wie Autismus und ADHS. b) bei der Förderung der Jugendhilfe durch Durchführung von Schwimm- und Radfahrkursen. Da die Erlernung dieser Fähigkeiten in einigen Herkunftsländern in der Kindheit kulturell nicht üblich sind, aber der Integration dienen. Die Durchführung von Gruppenfahrten von Kinder-/Jugendgruppen von 10 bis 15 Personen nach Sylt, die mit dem Kooperationspartner \"Akademie am Meer\" zweimal jährlich stattfinden. Ziel ist die Stärkung der Kooperationsbereitschaft, der Kommunikationsfähigkeiten, des Einfühlungsvermögens und anderer sozialer Kompetenzen. c) bei der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene durch die Unterstützung und Hilfestellung bei Anträgen für Leistungen zur Bildung und Teilhabe, bei der Beantragung von Bürgergeld und anderen möglichen Sozialleistungen. Durch die Hilfestellung bei der Vermittlung von weiterführenden sozialen Angeboten. Durch Unterstützung bei schulischen Belangen und den damit verbundenen Herausforderungen der Eltern. Diese versteht sich als \"Brücke zwischen Eltern und Schule\" und soll der Entlastung der Schulsozialarbeit dienen. (3) Die Gesellschaft kann auch Mittel für die Verwirklichung vorgenannter steuerbegünstigter Zwecke durch einen anderen steuerbegünstigten Verein oder durch eine steuerbegünstigte Stiftung oder Körperschaft beschaffen. Zur Verwirklichung der gemeinnützigen Maßnahmen kann die Gesellschaft auch Hilfspersonen hinzuziehen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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