Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesen. Des Weiteren widmet sie sich dem Zweck der Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Dadurch soll ein Beitrag zu sozialer Integration und künstlerischer Entwicklung von Menschen mit Behinderung geleistet werden. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung von Kunst und Kultur, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch das Durchführen von Angeboten künstlerisch- bildender Praxis in Zusammenarbeit mit professionellen Künstlern oder Künstlerinnen verwirklicht. Die Angebote haben folgende Zielsetzung: -Die Förderung und Professionalisierung von Menschen mit Handicap, die künstlerisch begabt sind -Individuell weiterführende Entwicklungsschritte bzw. Bildungsmaßnahmen sollen angeregt, gefördert und begleitet werden. -Begegnung und Kommunikation als Mittel kultureller Bildung werden ermöglicht. Es soll ein freier Zugang zum Berufsbild des Künstlers eröffnet, und dadurch schließlich eine künstlerische Existenz ermöglicht werden, die sich auf Augenhöhe mit Künstlern ohne Handicap bewegt; dies schließt -Präsentationen, Ausstellungen sowie die inhaltliche Vermittlung der Arbeiten mit ein sowie vielfältige künstlerische Kooperationen, die durch die Unternehmensgesellschaft organisiert, durchgeführt und begleitet werden, auf diese Weise soll kulturelle Teilhabe und Inklusion weiter gefördert und verwirklicht werden. Alle Angebote sollen -soweit dies möglich ist- als Maßnahme der Behindertenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher umgesetzt werden.
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