1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Regulatorik im Gesundheitswesen mit besonderem Fokus auf die Themen Regulierungswissenschaften, Digitalisierung, neue Methoden und Techniken für die Entwicklung, Zulassung und Marktüberwachung von Medizinprodukten sowie ganzheitliche Ansätze im Informations- und Wissensmanagement im Gesundheitswesen. 2. Die Weiterbildung und Wissensvermittlung in den unter 1. genannten Themengebieten. 3. Der Gegenstand der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Planung und Durchführung von Wissensvermittlung und Forschung einschließlich der experimentellen Entwicklung und Erprobung von Prototypen, Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, die Anbahnung und Umsetzung von Kooperationen mit nationalen und internationalen Bildungsanbietern, gemeinnützigen Unternehmen und Vereinen/Verbänden, die Entwicklung von Lehr- und Lernmitteln und die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Gesellschaft bekennt sich ausdrücklich zur Freiheit von Lehre und Forschung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes und bietet den Beteiligten alle für die individuelle Gestaltung der Lehr- und Forschungsaktivitäten erforderlichen Freiräume.
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