Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (\"AO\"). Die Gesellschaft betreibt Maßnahmen, Dienste und Einrichtungen der Bildung, Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern und Schüler*innen, die in Plettenberg eine Schule besuchen oder in Plettenberg ihren Wohnsitz haben. Sie kann gem. § 9 SchulG NRW an Schulen in Plettenberg außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote einrichten, die der besonderen Förderung der Schüler*innen dienen. Zweck der Gesellschaft ist außerdem: Kindern und Schüler*innen ausgewogene und bedarfsgerechte Speisen anzubieten, die sich an den jeweils geltenden Empfehlungen zur gesundheitsförderlichen Schulverpflegung des Schulministeriums und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGF) orientieren; Durch eine gesundheitsförderliche Verpflegung die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit von Kindern und Schüler*innen zu erhalten; Durch gezielte Maßnahmen zu gesundheitlichen und damit verbundenen sozialen Aspekten (z.B. Informationen und Projekte) einen Beitrag zur aktuellen und zukünftigen positiven Entwicklung der Kinder und Schüler*innen zu leisten. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vornehmen, die der Zweckbestimmung der Gesellschaft dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze, insbesondere die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung NW-GO NW) und des Landesgleichstellungsgesetzes beachtet werden und der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages - insbesondere § 3 - alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen.
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