Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Diese Zwecke werden insbesondere durch das Betreiben einer oder mehrerer Kinder- oder Jugendhilfeeinrichtungen, der (sozial-) pädagogischen Förderung von Kindern einschließlich Betreuung, Erziehung, Bildung und Versorgung sowie pädagogischer Maßnahmen und Veranstaltungen verwirklicht. Somit erfüllt die Gesellschaft auch die satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben der Caritas der Katholischen Kirche im Verbandsgebiet. Zur Erfüllung dieser Zwecke kann sich die Vinzenz gGmbH auch anderer Organisationen, Gruppen und Einrichtungen bedienen. 2. Die Zwecke der Gesellschaft werden darüber hinaus verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken der Gesellschaft mit dem gemeinnützigen St. Vinzenz e. V. mit Sitz in Bochum, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR Nr. 814 sowie der Vinzelino gGmbH mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19940, die mit einer entsprechenden inhaltlichen Ausrichtung und einem qualitativ gleichwertigen Anspruch zum Ziel haben, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Menschen durch pädagogische- und psychosoziale Betreuung, Beratung und sonstige Hilfestellungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch den Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung selbstlos zu unterstützen. Die Kooperation umfasst sowohl a) die Anmietung von Räumlichkeiten einschließlich der Inanspruchnahme von Hausmeistertätigkeiten, b) den wechselseitigen Austausch und die Gestellung von Personal, c) die wechselseitige Fort- und Weiterbildung von Personal, d) die Inanspruchnahme von VerwaItungsdienstIeistungen in Form von Buchführungs- und Lohnabrechnungsarbeiten sowie e) die Inanspruchnahme von Unterstützung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie beim Einwerben von SpendengeIdern/Fundraising. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen und deren Geschäftsführung übernehmen, Wenn die Unternehmen ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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