Eigenbetrieb hat die folgenden Aufgaben: a) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gemeindegebiet mit Wasser zu versorgen und ein ausreichendes Angebot an Löschwasser für den Grundschutz zur Verfügung zu stellen. Er kann auf den Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebietes mit Wasser beliefern. b) Der Eigenbetrieb hat des Weiteren die Aufgabe der Erzeugung von elektrischer Energie, von Wasserstoff, Gas und Wärme sowie deren Verteilung. c) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe den Parkierungsbetrieb und den Bäderbetrieb der Gemeinde einschließlich derer Nebeneinrichtungen durchzuführen. d) Der Eigenbetrieb ist berechtigt zur Errichtung, zum Erwerb und zum Betrieb sämtlicher für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Anlagen. e) Der Eigenbetrieb kann bei Errichtung und Betrieb seiner Anlagen Steuer- und Fernwirkleitungen, Telekommunikationsleitungen sowie deren Zubehör für andere Unternehmen mitverlegen oder diesen zur Verfügung stellen.
Energieversorgung
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