Gemeinsame Ausübung vertrags- und privatärztlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Augenheilkunde in sog. Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis). Die Partnerschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen nicht den freiberuflichen Bereich im steuerlichen Sinne verlassen und mit dem Berufsrecht, den vertragsärztlichen Bestimmungen und Standesrichtlinien in Einklang stehen. Jede gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen (genereller Gegenstand der Partnerschaft). Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit der Partnerschaft sind ambulante und stationäre Operationen des grauen Stars und grünen Stars, Glaskörper- und Netzhautoperationen, Hornhautchirurgie, Lid-, Orbita- und Tränenwegsoperationen, der Laserchirurgie und der photodynamischen Therapie bei Makula-Degeneration und die sich daraus ergebenden weiteren Spezialisierungen der Ärzte, die über das Spektrum einer üblichen augenärztlichen Facharztpraxis hinausgehen (spezieller Gegenstand der Partnerschaft).
Unternehmensberatung
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