Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Management von Immobilien, Investitionen und Beteiligungen an Gesellschaften sowie Tätigkeiten im Bereich a) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume i. S. v. § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO b) Vermittlung und Verkauf von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen i.S.v. § 34d Abs. 1 GewO und Bausparverträgen c) Vermittlung von Finanzierungen, insbesondere Darlehensvermittlung i.S.v. § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO und Immobiliendarlehensvermittlung i.S.v. § 34i Abs. 1 GewO, jeweils unter Ausschluss von nach § 32 KWG genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten d) Finanzanlagenvermittlung von aa) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU- Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen bb) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen cc) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes.
Versicherungsmakler
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