Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (jeweils einzeln und zusammen ein "MVZ") gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V oder ähnlicher ärztlich geleiteter Einrichtungen, insbesondere zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen der Heilkunde durch Ärzte und aller hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Tätigkeiten im Rahmen der ärztlichen Versorgung der Patienten und Erbringung von Dienstleistungen, die dem Betrieb solcher Einrichtungen förderlich sind, sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie beispielsweise der integrierten Versorgung, insbesondere im Raum Bochum. Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 S. 1 SGB V teil, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Die Gesellschaft wird in jedem MVZ auch privatärztliche Leistungen erbringen, sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist.
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