(1) Die Gesellschaft verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen. (3) Die Zielgruppe der gemeinnützigen Tätigkeit sind schwerbehinderte Menschen gemäß § 215 Abs. 2 und psychisch Kranke gem. Abs. 4 SGB IX. Die Zielgruppe hat besondere Schwierigkeiten bei der Reintegration in das Berufs- und Sozialleben. (4) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitssituation und beispielsweise durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für die Zielgruppe, Erprobungsmaßnahmen, Veranstaltungen zur Weiterbildung, Ausbildung und Förderung der beruflichen Qualifikation und Trainingsmaßnahmen, Einzelberatungs- und Einzelunterstützungsmaßnahmen sowie alle anderen Aktivitäten, die den gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft erfüllt. (5) Die Gesellschaft ist ein Inklusionsbetrieb im Sinne des §215 ff. SGB IX. (6) Es werden ständig mindestens 40% der Beschäftigten aus der unter (3) beschriebenen Zielgruppe beschäftigt. (7) Die Gesellschaft fördert wichtige Maßnahmen zur Abfallvermeidung gemäß der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere die Vermarktung von Materialien über Sozialkaufhäuser und andere Einrichtungen oder Webportale. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach Bedarf weitere Aufgaben zu übernehmen und alle Rechtsgeschäfte zu tätigen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. (9) Die Gesellschaft kann sich zur Erledigung ihrer Aufgaben geeigneter Dritter bedienen.
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