(1) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG mit Sitz in Hattersheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 3. die Förderung von Kunst und Kultur; 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe 5. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 6. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Verbreitung und die Organisation einer digital gestützten Leseförderung mit Ehrenamtlichen, die Kindern und Erwachsenen den Bildungsaufstieg und Bildungsvertiefung ermöglicht, und zwar unter Zuhilfenahme eines Subskriptionsmodells und durch die Unterstützung beim Zugang zu staatlichen und privaten Bildungs- und Fördermaßnahmen b) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und die Vergabe von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit Bildung und Leseförderung c) die unmittelbare und mittelbare Förderung von Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Schulen und staatlichen Einrichtungen, der Elternschaft, kirchlichen und sonstigen Einrichtungen der Bildungsarbeit, Logopäden, Bibliotheken, Organisationen zur Förderung der Lesekultur, Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie mit Presse, Hörfunk, Fernsehen und weiteren elektronischen Medien d) die finanzielle Unterstützung von satzungsgemäßen Projekten steuerbegünstigter Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit die Projekte die eigenen Satzungsziele gemäß § 2 (1) abbilden e) die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, zur Förderung von Kunst und Kultur und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts f) die Beschaffung von Geldmitteln von Unternehmen und Personen zur Realisierung des Satzungszweckes g) die Förderung der transsektoralen Zusammenarbeit von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zur Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen und Infrastruktur im Bereich der Bildung unter Einbeziehung von Digitalisierung und Ehrenamt h) die Anwerbung ehrenamtlicher Lesepaten, um Lesetandems mit Kindern und Erwachsenen zu bilden. In erster Linie sollen zunächst Kinder und Jugendliche von Grund- und Weiterführenden Schulen für das Lesen aus dem gedruckten oder digitalen Medium begeistert werden. Freiwillige, ehrenamtliche Lesepaten betreuen junge Menschen in exklusiven Tandemsitzungen über einen längeren Zeitraum und helfen damit den Kindern und Jugendlichen, vorhandene Defizite im Gebrauch der deutschen Sprache abzubauen, und selbstständig die Fähigkeit des sinnverstehenden Lesens zu erwerben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich diskriminierungsfrei und ist unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund der Familien. Die Fördermaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet werden. Eine Ausdehnung der Förderung auf andere Bildungsbereiche ist perspektivisch möglich. (3) Zur Erfüllung ihres Zwecks im Bereich der Leseförderung und der Stärkung des Ehrenamts nimmt die Gesellschaft unter Einbeziehung ehrenamtlicher Lesehelfer insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Die Konzeption, Organisation und Begleitung geeigneter Maßnahmen zur Zusammenarbeit von Förderern und Geförderten (zunächst konkret: Lesepate und Lesekind) b) Die Ermittlung der individuellen Interessen und des bestehenden Bezugs zu Büchern und Texten der Geförderten c) Die Auswahl geeigneter Texte und den Zugang zu e
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