Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Diese Zwecke werden insbesondere durch das Betreiben einer oder mehrerer JugendhiIfeeinrichtungen wie Kindertagesstätten, deren sozialpädagogischer Förderung einschließlich Betreuung und Verpflegung, einschließlich pädagogischer Maßnahmen und Veranstaltungen verwirklicht. Somit erfüllt die Gesellschaft auch den satzungsgemäßen Zwecken und Aufgaben der Caritas der Katholischen Kirche im Verbandsgebiet. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann sich die Gesellschaft auch anderen Organisationen, Gruppen und Einrichtungen anschließen oder sich dieser bedienen. 2. Die Zwecke der Gesellschaff werden darüber hinaus verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken der Gesellschaft mit dem gemeinnützigen St. Vinzenz e. V. mit Sitz in Bochum, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR Nr. 814 sowie der Vinzenz gGmbH mit Sitz in Bochum, die mit einer entsprechenden inhaltlichen Ausrichtung und einem qualitativgleichwertigen Anspruch zum Ziel haben, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Menschen durch pädagogische- und psychosoziale Betreuung,Beratung und sonstige Hilfestellungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Förderung bzw. den Betrieb einer JugendhiIfeeinrichtung selbstlos zu unterstützen. Die Kooperation umfasst sowohl a) die Anmietung von Räumlichkeiten einschließlich der Inanspruchnahme von Hausmeistertätigkeiten vom St. Vinzenz e.V. b) den wechselseitigen Austausch und die Gestellung von Personal mit der Vinzenz gGmbH, c) die wechselseitige Fort- und Weiterbildung von Personal mit der Vinzenz gGmbH, d) die Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen in Form von Buchführungs- und Lohnabrechnungsarbeiten und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen (Hausmeisterdienst, ReinigungsdienstIeistung u.ä.) vom St.Vinzenz e.V. sowie e) die wechselseitige Inanspruchnahme von Unterstützung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie beim Einwerben von SpendengeIdern/Fundraising vom St. Vinzenz e.V. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu Tördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen und deren Geschäftsführung übernehmen, wenn die Unternehmen ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 8. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes,,Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftIiche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.