Handel, insbesondere der An- und Verkauf von Waren aller Art, sofern der Handel mit bestimmten Waren nicht unzulässig ist, oder einer besonderen Genehmigung bedarf sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Waren; b) die Vermittlung von An- und Verkäufen von unter a) bezeichneten An- und Verkäufen Dritter für Dritte (sogenanntes "Dropshipping), sofern die Vermittlung keiner besonderen Genehmigung bedarf; c) die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unter a) und b) bezeichneten Geschäften, sofern die Dienstleistungen keiner besonderen Genehmigung bedürfen; d) die Beratung Dritter im Zusammenhang mit den unter a) und b) und c) bezeichneten Geschäften, sofern die Beratung keiner besonderen Genehmigung bedürfen. Die Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Geschäften ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt ihre Tätigkeit auf genehmigungspflichtige Geschäfte auszuweiten, wenn und soweit entsprechende Genehmigungen eingeholt wurden.
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