1. Die wirtschaftliche Erbringung von Hygiene und Reinigungsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten, Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten und ähnlichen Tätigkeiten gegenüber anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere für den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und die ihm angeschlossenen Einrichtungen, im Wege eines planmäßigen und arbeitsteiligen Zusammenwirkens gem. § 57 Abs. 3 AO. Ferner, der Betrieb eines Integrationsunternehmens gem. § 215 SGB IX durch die Beschäftigung von Menschen mit Benachteiligungen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX durch das zuständige Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland an. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Berufsbildung sowie - im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften - die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferne die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Diese Gesellschaftszwecke ergeben sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche und besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Der gemeinnützige Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Inklusionsbetriebs i.S.d. § 68 Nr. 3 c AO i.V.m. § 215 SGB IX für Schwerbehinderte und psychisch beeinträchtigte Personen. Für andere Personengruppen mit abgeschwächtem Leistungspotential werden diese Satzungszwecke durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gem. § 66 AO verwirklicht. Der Satzungszweck der Förderung der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Qualifizierungseinrichtungen, in denen notwendige theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt werden, und somit die Eingliederung der geförderten Personen in das Berufsleben sowie die Abhängigkeit dieser Personen von öffentlichen und nichtöffentlichen Leistungen verringert oder ganz überwunden werden kann. Eine Branchenfestlegung erfolgt dabei nicht, da die Körperschaft sich flexibel den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes anpassen wird. Darüber hinaus werden die vorstehen genannten Satzungszwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Bildung sowie Förderung mildtätiger Zwecke) verwirklicht durch das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft zusammen mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., welcher Räumlichkeiten an die Gesellschaft zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie Geschäftsführungsleistungen, Buchhaltungsleistungen, Leistungen im Bereich des Personalwesens sowie im untergeordneten Umfang auch sonstige mit den vorstehend genannten Dienstleistungen in Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt. Die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferner die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke werden ebenfalls verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V., indem die Gesellschaft gegenüber diesem die in Absatz 1 genannten Leistungen erbringt und den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. damit bei der unmittelbaren Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke unterstützt. Das planmäßige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl der Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. als auch die INCA gGmbH ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt insbesonde
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