Im Rahmen der bankaufsichtsrechtlichen Lizenzierung die Betreuung von Privatkunden und institutionellen Anlegern in Fragen der Vermögensanlage insbesondere auch die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung) sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). Die Gesellschaft ist bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen oder auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten zu handeln. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen, insbesondere der bankaufsichtsrechtlichen Zulässigkeit auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern dies dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich ist.
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