A) Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene; b) die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes; c) die Planung, Finanzierung, die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie, insbesondere Photovoltaik-, Solar-, und Windkraftanlagen, Einrichtungen zur Stromspeicherung; d) Vermietung und Verpachtung von Anlagen, Immobilien oder Grundstücken, sofern es den Zielen unter a), b) oder c) dienlich ist; e) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme; f) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit; g) gemeinsamer Einkauf zur Förderung des Eigenausbaus von regenerativen Erzeugungsanlagen der Genossenschaftsmitglieder sowie fachliche Unterstützung bei der Umsetzung. h) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Energieversorgung
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