Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, die Förderung der Erziehung und die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Dieser Dienst geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirchen. Der Zweck der Gesellschaft wird vor allem verwirklicht durch den Betrieb stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Frauen- und Mütterhilfe und -beratung. In Erfüllung dieses Zweckes betreibt die Gesellschaft insbesondere das "Gertrud-Zillich-Haus" in Oberhausen und das Mutter-Kind-Haus "Hilfe zum Leben" in Duisburg. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen gründen oder erwerben. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Zwecke steuerpflichtige, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe unterhalten.
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Sozialwesen
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