Die Projektentwicklung für Neu- und Altbauten sowie für Baudenkmale; b) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; c) die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken; d) die gute, sichere, sozial verantwortbare sowie lebensgerechte Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft; e) Haus- und Gundstücksverwaltung eigener Objekte; f) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kulturreller Einrichtungen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche zu erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.