Import und Export von deutschen und chinesischen Handelsgütern, die Organisation von Veranstaltungen im Hinblick auf den kulturellen Austausch zwischen China und Deutschland sowie der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb und die Bebauung sowie wirtschaftliche Nutzung und Weiterveräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind a)die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienmakler), b)die Bebauung von Grundstücken als Bauherr unter Nutzung oder Verwendung der Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträger) c)Tätigkeiten als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (Baubetreuer), d) die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnimmobilienverwalter).
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