Gemeinsame Ausübung der vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit in ihrem Fachgebiet zusammen. Fortführung der bisher von Herrn Dr. Bönner allein ausgeübten Kassen- und Privatpraxis in Hann. Münden ab 01.07.2006 als Gemeinschaftspraxis. Bei der ärztlichen Leistungserbringung ist jeder Partner einzeln zur Führung der Geschäfte sowie zur rechtsgeschäftlichen Vertretung hinsichtlich der Begründung und Beendigung von Behandlungsverträgen befugt, ebenso bei allen Rechtsgeschäften, Maßnahmenund Willenserklärungen, die der gewöhnliche Geschäftsverkehr der Partnerschaft mit sich bringt. Bei der Führung von Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Partnerschaft hinausgehen, sind die Partner lediglich gemeinsam vertretungsberechtigt. Das betrifft insbesondere: - Sprechstundenzeiten - Einstellung und Entlassung von Personal - Praxissitzverlegung - Neugründung von Zweitpraxen - Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Einzelwert 1.000 Euro übersteigt - jegliche Finanzierungsgeschäfte - Versorgungszusagen - Partnerschaftsdarlehen - Aufnahme neuer Partner.
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