Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, der Berufsbildung, der Wissenschaft und Forschung. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird verwirklicht insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit einem leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus sowie durch die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesem Krankenhaus behandelten Patienten. Die Förderung des Wohlfahrtswesens wird die Gesellschaft verwirklichen insbesondere durch den Aufbau vernetzter Strukturen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote und durch die Beteiligung an solchen. Die Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medizinischen Berufe und der Pflegeberufe. Darüber hinaus kann die Gesellschaft in sämtlichen anderen Berufen ausbilden, soweit sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Die Förderung der Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus.
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