Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, (einschließlich Lehre) auf den Gebieten des nachhaltigen, digitalisierten Bauens, vernetzten, hochautomatisierten Baumaschinen bzw. -robotern sowie neuartigen menschzentrierten Bedien- und Arbeitsumgebungen. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie den Transfer von Forschungsergebnissen; Organisation und Durchführung von Seminaren, Arbeitskreisen, Vorträgen oder ähnlichen Veranstaltungen; Teilnahme an sowie die Organisation von Veranstaltungen und Messen, um die Gegenstände der betriebenen Forschung und Entwicklung einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen; Anmeldung, Verwaltung und Wahrnehmung von Verwertungsrechten aus den bei den Forschungsaktivitäten der Gesellschaft gewonnenen Patenten.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.