Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen und damit zusammenhängende Beratung zu Versicherungen, Bausparen und Investmentsparplänen, insbesondere bei Grundstücksgeschäften. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sogenannte "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Die Gesellschaft erbringt keine Dienstleistungen, die einer Genehmigung nach dem KWG oder VAG bedürfen. Gegenstand ist weiterhin die Vermittlung bzw. der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Immobilien, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Mieträume.
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