Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger, insbesondere behinderter Personen. Weiterer Zweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) für die Stiftung Pfennigparade, München, und ihre gemeinnützigen Tochtergesellschaften, an denen diese mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, schwerpunktmäßig durch die ganzheitliche Bildung, Förderung und Rehabilitation von behinderten, insbesondere körperbehinderten Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck durch den Betrieb von Schulen mit schulvorbereitenden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Bildungswesen (BayEUG), durch den Betrieb von heilpädagogischen Tagesstätten auf der Grundlage der einschlägigen Teile des Sozialgesetzbuches, durch das Angebot therapeutischer Leistungen sowie Beratungs- und Assistenzleistungen auf der Grundlage der einschlägigen Teile des Sozialgesetzbuches, durch den Betrieb von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, durch den Betrieb eines Internats und weiterer Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher IX, XII und VIII., durch berufliche Fort- und Weiterbildung im Rahmen der konduktiven konzeptionellen Zielsetzung.
Unterricht & Erziehung
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