Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft hat auch das Ziel, Wohnungen von Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungsauflage nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz erfüllen, zu erwerben, den bisherigen Nutzern/Mietern zur Nutzung zu überlassen bzw. diese Wohnungen in Wohneigentum umzuwandeln entsprechend § 14 dieser Satzung. Vorstände: Ulrich Rudolph, Diplom-Ingenieur-Ökonom, Dresden;Rainer Seidel, Diplom-Ingenieur, Freital. Die Satzung wurde am 09. Oktober 1996 errichtet. Die Genossenschaft wird durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen vertreten.
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Hausverwaltungen
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