Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Dieser Zweck soll verwirklicht werden, insbesondere durch die Planung, Organisation und Durchführung von Theaterproduktionen in Deutschland, die Paulus Manker produziert. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke zum Teil als Fördergesellschaft, zum Teil durch eigene Aktivitäten. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist. Die Gesellschaft wird unmittelbar zur Förderung gemeinnütziger Zwecke tätig, indem sie eigene Projekte insbesondere im Bereich des Theaters durchführt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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