(1) Die Genossenschaft hat ein Wohnheim für Studierende an Hochschulen in der Metropolregion Rhein- Neckar errichtet und stellt Mittel für die Ausgestaltung des Heims bereit. (2) Die Genossenschaft fördert Studierende an Hochschulen in der Metropolregion Rhein-Neckar dadurch, dass sie das Wohnheim an jemanden verpachtet, der - ggf. durch seine Satzung -verpflichtet ist, die im Haus befindlichen Zimmer an Studierende an Hochschulen in der Metropolregion Rhein-Neckar zu vermieten. Nicht in diesem Vertrag einbezogen sind die Zimmer, die für die Verwaltung des Hauses benötigt werden und die über ein Wegrecht auf Grundstück L 11, 18 erreichbaren Tiefgaragenplätze. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder dadurch, dass sie die im Kellergeschoss und Erdgeschoss liegenden Gemeinschaftsräume im Bedarfsfall ihren Mitgliedern für Versammlungen und gesellschaftlicher Anlässe kostenfrei zur Verfügung stellt. Nebengeschäfte sind zugelassen, soweit sie den Zweck der Genossenschaft zu fördern geeignet sind. (3) Die gelegentliche Vermietung von Gemeinschaftsräumen an Organisationen oder Einzelpersonen für aus- oder weiterbildende Veranstaltungen dient der Förderung der Studierenden.
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