1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt die folgenden Zwecke: a) die selbstlose Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes bzw. aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage hilfsbedürftig sind; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und weitergehende Beschäftigungsangebote im Rahmen geförderter Arbeitsverhältnissen nach SGB II und SGB III für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung. Beschäftigung und fachpraktische Qualifizierung erfolgen dabei in den Arbeitsfeldern Holzbe-/ -verarbeitung, Küche/ Hauswirtschaft sowie Gestaltung und Datenverarbeitung. Gruppenangebote zur Aufarbeitung von Bildungsdefiziten, zur Gesundheitsförderung, zur Stärkung von Sozialkompetenzen und zur Perspektivenentwicklung sowie eine kontinuierliche individuelle sozialpädagogische Betreuung flankieren die fachpraktische Arbeit. Ziele sind der Abbau von Hemmnissen zur sozialen Integration und zur Heranführung an bzw. Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Stabilisierung der seelischen und körperlichen Gesundheit. 2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Die Gesellschaft weiß sich an den diakonischen Auftrag der Kirche gebunden. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke gem. § 2 Abs. 1 dieses Vertrages verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Gesellschaft erstrebt keine Gewinne für ihre Gesellschafter.
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