Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die dem Zweck der Vermögensbildung des Kunden dienen, insbesondere die Ausgabe von Genussrechten sowie die Vermittlung von Investmentanteilen sowie Anteilen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, den weiteren Darlehen und Versicherungen. Hinsichtlich dieser Vermittlung erbringt die Gesellschaft ausschliesslich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Kapitalanlagen inländischer Gesellschaften (inländische Investmentfonds) und/oder ausländischen Investmentanteilen die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. lizensierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen und/oder einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist. Bei Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen der Kunden zu verschaffen.
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