A) Die Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange der Mitglieder und die Ausgestaltung ihrer Betriebe. b) Die Berechnung, Bevorschussung, Einziehung und Auszahlung von Beförderungsentgelten sowie die Einziehung und Abführung öffentlicher Abgaben und Gebühren, ferner die Einziehung von Beiträgen für Organisationen des Verkehrsgewerbes. c) Die Schaffung, der Betrieb sowie die Pachtung und Verpachtung von wirtschaftlichen Einrichtungen für das Straßenverkehrsgewerbe, insbesondere: Autohöfen, Raststätten, Tankstellen, Fernfahrerunterkünften, Umschlageinrichtungen für den kombinierten Verkehr und damit verbundene Tätigkeiten, Frachtvermittlungen. d) Handel mit allen Bedarfsartikeln des Straßenverkehrsgewerbes und die Vermittlung solcher Geschäfte. e) Abschluss, Vermittlung und Vertrieb von Versicherungs-, Finanzierungs- und Leasingprodukten sowie die Verwaltung solcher Verträge einschließlich Schadensbearbeitung. f) Die Vermittlung sowie die Durchführung von Aufträgen für das Straßenverkehrsgewerbe. Hierbei kann die Genossenschaft auch die Durchführung von Aufträgen übernehmen, die ihr von Behörden und ähnlichen Stellen übertragen werden. g) Die Schulung, Beratung und Unterstützung der Mitglieder in betriebswirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Hierzu zählen auch alle Beratungen im Bereich Qualitätsmanagement, Logistik, Arbeitssicherheit- und betriebsärztlicher Dienst und in Umweltfragen sowie die Gestellung externer Beauftragter in allen Bereichen.
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