Errichtung und Betrieb von ambulanten und/oder teilstationären Einrichtungen, die der Hilfe für und der Behandlung von Personen dienen, welche infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe/Behandlung durch andere Personen angewiesen sind; - diagnostische und kurativ-therapeutische Leistungen im Hinblick auf akute und/oder chronische Probleme wie etwa neuromuskuläre Störungen, Epilepsie, neuropsychologische Störungen, neurologische Krankheitsbilder, Schluckstörungen und Refluxerkrankungen, psychische und Verhaltensstörungen, Sinnesbehinderungen, Mehrfachbehinderungen, chronische Schmerzzustände u. Ä. - Durchführung von rehabilitativen und komplextherapeutischen Maßnahmen, - Information und Beratung von Betroffenen und Angehörigen über Krankheiten, ärztliche und medizinische Aspekte von Behinderungen, ihren Verlauf, ihre Prognose sowie die Möglichkeit der rehabilitativen Beeinflussung mit pflegerischen, psychologischen, therapeutischen, pädagogischen und technischen Hilfen; - interdisziplinäre Bestandsaufnahme zu medizinischen Aspekten und Umgebungsfaktoren als Zuarbeit für die Planung von Teilhabeleistungen; - Information, Beratung, Anleitung und Schulung von Bezugspersonen und Assistenzteams im Hinblick auf gesundheitsbezogene Assistenzleistungen und Behandlungsmaßnahmen; - aufsuchende (mobile) Leistungen im Wohn- und Beschäftigungsumfeld der Betroffenen bei besonderen Problemlagen; - Beratung zu speziellen Hilfs- und Heilmitteln sowie Vermittlung der Versorgung mit speziellen oder individuell angepassten Hilfsmitteln; - Erschließung, Durchführung und/oder Vermittlung von Möglichkeiten für behinderungssensible, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen; - Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Zwecke dienen - Sozialberatung; - Beratung und Vernetzung der regionalen, allgemeinen Angebote des Gesundheitswesens; - Kooperation und Vernetzung mit den Verbänden der Selbsthilfe; - die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 genannten Zwecke zu fördern.
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