Erbringung von administrativen, technischen und sonstigen Service-Leistungen für Finanzdienstleister, die Koordination und Abwicklung von Finanzdienstleistungen sowie die Vermittlung von Versicherungen. Eingeschlossen sind Tätigkeiten, die § 34 c und § 34 f GewO unterfallen. Ausgeschlossen sind sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach KWG. Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds).
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