Erstellen von Instandsetzungsgutachten für Schienenfahrzeuge Erstellen von Schadgutachten für Schienenfahrzeuge Erstellen von Zeitwertermittlungen für Schienenfahrzeuge Erstellen von Gutachten unter Berücksichtigung der Betriebsrichtlinien (DS 408) Untersuchung und Untersuchungsverlängerung von Schienenfahrzeugen gemäß § 18 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Untersuchung von maschinellen Anlagen gemäß § 21 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Prüfung von Triebfahrzeugführern nach § 22 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnn (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Feststellung der Lauffähigkeit von Schienenfahrzeugen. Ausbildung von Schienenfahrzeugführern nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Untersuchung von Druckluftbehältern der Schienenfahrzeuge.
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